Sicherheitssschuhe
Seit dem 1.1.2007 gibt es die „BGR 191 – Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ der Berufsgenossenschaften, die die Herstellung und auch Veränderung von orthopädischen Sicherheitsschuhen regelt. Die restriktiven Vorgaben der BGR 191 erschweren in hohem Maße den Herstellungs- und Anpassungsprozess und sorgen oft für erhebliche Irritationen auf allen Seiten.
Kostenübernahme
Orthopädische Sicherheitsschuhe sind leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Die Kosten werden i.d.R. von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben übernommen. Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) gesetzliche Rentenversicherung Bundesagentur für Arbeit Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge Integrationsämter Träger der Sozialhilfe Verfahren. Die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik hat derzeit lediglich einen Vertrag mit der DGUV-LV Südost. Diese stellt den Versicherten einen Schuhausweis aus. In diesem Ausweis wird die entsprechende Versorgungsform eingetragen. Mit dem Schuhausweis können Sie zu dem Orthopädie-Schuhtechniker Ihrer Wahl gehen, um sich dann das entsprechende Produkt fertigen zu lassen. Für alle anderen Kostenträger muss der Betrieb einen Kostenvoranschlag stellen. Das kann im Einzelfall leider etwas dauern! Sollte Ihnen die Bearbeitungs- bzw. Genehmigungsdauer zu lang erscheinen, müssen Sie als Versicherter selbst entsprechend aktiv werden. Das gleiche gilt auch für abgelehnte Leistungen, denen Sie als Kunde rechtlich widersprechen können!
Veränderung und zusätzliche Ausstattung beim konfektionierten Sicherheitsschuh (Schuhzurichtungen und Einlagen)
Hier hat die BGR 191 den Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich, vom Kunden beigebrachte, konfektionierte Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Schuhzurichtungen und Einlagen auszustatten – auch wenn diese Leistungen vom Arzt verordnet wurden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Haftung des Erstherstellers über die Sicherheit seines Produkts erlischt, wenn Veränderungen daran vorgenommen werden. Gibt der Orthopädie-Schuhtechniker dennoch solche veränderten Schuhe ohne Herstellerfreigabe ab, kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden. Leider ist es auch nicht mehr möglich, zwischen dem Orthopädie-Schuhtechniker und dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über einen Haftungsausschluss zu treffen, die vom Arbeitgeber akzeptiert wird.
Auch bei orthopädischen Einlagen gibt es Beschränkungen. Bei der Verwendung von losen Schuheinlagen in einem beliebigen Fußschutz sind einerseits die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und es kann andererseits z. B. die elektrische Leitfähigkeit oder die Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt werden.
Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft darüber, ob und in welche Sicherheitsschuhe wir Ihnen Ihre Einlagen und Schuhzurichtungen einpassen können.
Unter anderen bieten wir Ihnen orthopädietechnische Lösungen für folgende Hersteller an:
Sicherheitshinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass orthopädische Einlagen die auf Rezepte für Krankenkassen ausgestellt und i.d.R. für Ihre Konfektionsschuhe bestimmt sind, nicht in Ihren Sicherheitsschuhen getragen werden dürfen!
Orthotech Stabil-Safety
Orthotech Safety-Control SoftAstatic Einlage
Mit dem Stabil-Safety und Safety-Control von Orthotech haben wir die Arbeitsschutzbestimmungen mit bestmöglicher Funktion und Tragekomfort vereint. Er schützt nicht nur vor Fußverletzungen in Ausübung der Tätigkeit, sondern beugt durch die gelenkschonende Fußstellung Verschleiß vor und verhindert durch seine Passgenauigkeit Schmerzen. Wir kümmern uns um Ihre Gesundheit und die erforderliche Rechtssicherheit und haben professionelle Schuh- und Einlagenlösungen für alle orthopädischen Probleme in Kombination mit Sicherheitsschuhen! Wir versorgen Sie mit unserem persönlichen Schutzkonzept für Ihre Füße: Individuell. Passgenau. Sicher.